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AGB für IT-Services

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT-Systeme Schmid

Stand:

Januar, 2023

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1.

Allgemeine Regelungen

1.1.

Vertragspartner sind die IT-Systeme Schmid, Eichenstrasse 23, 93164 Laaber (im Folgenden „ITSS“ genannt) und der Kunde. ITSS erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2.

ITSS ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist ITSS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

1.3.

Art und Umfang der auszuführenden Leistungen (Zeitrahmen, Ablaufplan sowie bei Bedarf eines vereinbarten Pflichtenhefts) sowie die Vergütung für ITSS werden durch gesonderte Vereinbarung oder ein Angebot bestimmt.

1.4.

Die Angebote und darin enthaltene Beschreibungen der Leistungen der ITSS sind grundsätzlich freibleibend. An speziell ausgearbeiteten Angeboten hält sich die ITSS entsprechend der Angabe im Angebot gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Angebots bzw. Letztunterzeichnung der gesonderten Vereinbarung zustande.

1.5.

Der Kunde hat der ITSS alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge und Verbindungen in entsprechendem Umfang bereitzustellen. Etwaige Unklarheiten bei der Bereitstellung oder die verspätete Bereitstellung von Informationen oder Zugängen können zu einer Verzögerung oder Mehraufwand führen, die vom Kunden zu tragen sind.

1.6.

Der Kunde setzt die ITSS darüber hinaus rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung von Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die in seiner Verantwortungssphäre liegen und die erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

1.7.

Die zu einem Angebot der ITSS gehörenden unterlagen (technische Daten, Zeichnungen, Entwürfe) sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.

1.8.

Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Wochentage Montag bis Freitag ausschließlich Feiertage.

2.

Laufzeit, Kündigung

2.1.

Handelt es sich bei den vereinbarten Leistungen um wiederkehrende bzw. laufende Leistungen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.2.

Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot.

2.3.

Das Vertragsverhältnis ist zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.

2.4.

Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Partei kann die vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.

2.5.

Kündigungen bedürfen der Schriftform, es sei denn die vertragliche Vereinbarung wurde lediglich textlich (E-Mail) getroffen. Dann kann die Kündigung ebenfalls textlich erfolgen.

2.6.

Sollte der Kunde bei der Kündigung die Übertragung oder Löschung einer Domain nicht mit beauftragen, ist ITSS berechtigt, nach einem entsprechenden Hinweis sowie einer angemessenen Frist die Domain an die zuständige Vergabestelle zurückzugeben bzw. das sog. Transitverfahren zu initiieren. Dem Kunden ist bekannt, dass auch nach der Kündigung des Vertrages mit ITSS Vergütungspflichten gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bestehen bleiben können bzw. durch eine automatische Laufzeitverlängerung neu entstehen können. Solche Kosten kann ITSS vom Kunden zurückfordern.

3.

Zahlungsbedingungen, Kostentragung, Preise

3.1.

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn die Mehrwertsteuer im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde.

3.2.

Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben bzw. soweit die Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, bemisst sich die Vergütung von ITSS nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Stunden- oder Personen-Tagessätze.

3.3.

ITSS ist berechtigt Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen für Projektfortschritte zu verlangen. Die Höhe dieser Beträge ergibt sich aus dem Angebot und dem Zeit- und Ablaufplan oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Regelung.

3.4.

Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist ITSS berechtigt angefallene Aufwendungen (wie z.B. Einweisungen und Schulungen, Reisekosten und Einkaufskosten für Texte, Bilder u.a.) gegen Vorlage geeigneter Nachweise ersetzt zu verlangen, sofern diese im Vorfeld vom Kunden frei gegeben wurden.

3.5.

Bei laufenden Leistungen sind die monatlichen Preise mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Der Preis wird für jeden Tag anteilig berechnet, wenn er für Teile des Kalendermonats zu berechnen ist. Nutzungsabhängige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

3.6.

Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft Kosten für Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, bestimmen sich diese nach den jeweils gültigen Preislisten von ITSS. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.7.

Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung auf Rechnung, welche innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zahlbar ist.

3.8.

Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus 3.7 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.

3.9.

Im Falle des Verzuges ist ITSS vorbehaltlich eines weiteren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

3.10.

Sollte der Kunde bei laufenden Leistungen mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils von zwei Monatsentgelten in Verzug sein oder mit einer Summe, die ein Monatsentgelt ausmacht, ist ITSS berechtigt, die Bereitstellung der Leistung nach vorheriger Ankündigung zu verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. ITSS behält sich auch vor, in solchen Fällen ohne Einhaltung einer Frist das Vertragsverhältnis zu kündigen.

3.11.

Das gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder dieses mangels Masse abgelehnt wurde.

3.12.

Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der ITSS geltend zu machen.

3.13.

ITSS kann die Preise bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ändern, ohne dass dem Kunden daraus ein gesondertes Kündigungsrecht entsteht.

3.14.

Sind Preiserhöhungen aus anderen Gründen notwendig, zum Beispiel durch Regelungsvorschriften der Bundesnetzagentur oder Preiserhöhungen von Vorlieferanten, wird dem Kunden dies schriftlich mindestens sechs Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches er in der Änderungsmitteilung aufmerksam gemacht wird. Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Änderung, werden die neuen Preise Vertragsbestandteil.

3.15.

Die Kosten für eine Sperrung und die eventuell darauffolgende Entsperrung trägt der Kunde, wenn durch sein Verhalten eine Sperrung notwendig war.

4.

Pflichten des Kunden

4.1.

Der Kunde wird alle notwendigen Daten, wie beispielsweise seine Kontaktdaten und E-Mail-Adresse, vollständig und wahrheitsgetreu angeben und Änderungen zeitnah mitteilen.

4.2.

ITSS wird Erklärungen zu diesem Vertragsverhältnis an die E-Mail-Adresse des Kunden senden. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen.

4.3.

Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der ITSS unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Informationen zu melden. Auf Wunsch des Lieferanten wird diese Meldung schriftlich erfolgen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde die ITSS im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.

4.4.

Bei der Nutzung des Internets wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Bei einer internationalen Domain ist zu beachten, dass gegebenenfalls auch internationale Gesetze einzuhalten sind. ITSS ist berechtigt, bei Verstößen oder auch bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten hiergegen die jeweilige Leistung des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der monatlichen Preise verpflichtet.

4.5.

Die Nutzung der von ITSS vertragsgemäß bereitgestellten Leistungen ist ausschließlich dem Vertragspartner gestattet. Dritten darf weder entgeltlich noch unentgeltlich Zugriff gewährt werden, dies schließt Zugriffe über ungesicherte Netzwerke ein. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sollte der Kunde eine Vermutung haben, dass die Zugangsdaten unberechtigter Weise von einem Dritten genutzt werden, so hat er dies unverzüglich ITSS mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die ein Dritter durch befugte oder unbefugte Zugriffe verursacht hat, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist.

4.6.

Sollte der Kunde eine Domain über ITSS registriert haben, ist er für sämtliche Inhalte selbst verantwortlich. Er haftet auch für das Verhalten von Dritten, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. ITSS ist nicht verpflichtet, Inhalte auf Webservern des Kunden oder von ITSS zur Verfügung gestellten Webservern auf Verstöße zu prüfen.

4.7.

Im Falle, dass auf den Servern der ITSS Daten des Kunden gespeichert sind, wird ITSS durch regelmäßige Back-Ups für eine ordnungsgemäße Datensicherung sorgen. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. ITSS wird dem Kunden bei Bedarf und auf Anfrage des Kunden eine Einweisung in die eigene Sicherung seiner Daten geben. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Datenverlustes ITSS bei der Widerherstellung der Daten zu unterstützen, indem er die Daten unentgeltlich wieder auf die Server von ITSS überspielt, wenn und soweit diese ihm selbst noch vorliegen.

4.8.

Dem Kunden ist es untersagt, jegliche Form von Spam-, Scam- oder andere schadhafte bzw. unrechtmäßige E-Mails (u.a. keine Einwilligung des Empfängers zum Versand) zu versenden. ITSS ist in einem solchen Fall zur sofortigen Sperrung der Server berechtigt.

4.9.

Sollte ein Server derart korrumpiert werden, dass er Teil eines Bot-Netzes wird, so ist ITSS berechtigt, den Server sofort zu sperren.

4.10.

Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht unberechtigt anzubieten oder zu vertreiben. Auch entsprechende Links sind untersagt. Bei einem Verstoß ist ITSS auch hier zur sofortigen Sperrung des Servers oder der Homepage berechtigt und ihr obliegt ein sofortiges Kündigungsrecht.

4.11.

Der Kunde verpflichtet sich, seine im Rahmen des Hosting abgelegten Programme und Dienste stets auf dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit zu halten. Dies beinhaltet insbesondere Softwareupdates bzw. Migrationen zu neueren Versionen von Programmiersprachen/Skripten (z.B. .php). Unterlässt der Kunde solche notwendigen Änderungen, so ist ITSS berechtigt, die betreffenden Seiten und Dienste zu deaktivieren, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des gesamten Systems, einschließlich der Server anderer Kunden von ITSS und der Netzverfügbarkeit notwendig ist. Dies kann z.B. dann notwendig werden, wenn die Seiten und Dienste nach einem Update bzw. einer Migration nicht mehr mit dem aktuellen Sicherheitsstandard kompatibel sind.

4.12.

ITSS informiert den Kunden unverzüglich von einer Sperrung eines Servers bzw. von der Deaktivierung einer Webseite bzw. Dienst durch ITSS.

4.13.

Sollte der Kunde von ITSS Speicherplatz für Homepages (Hosting) und/oder eine virtuelle Maschine im Rahmen des Homing-Angebotes und/oder einen vollwertigen Server (Hardware) bereitgestellt bekommen, so hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, dass durch die entsprechende Nutzung durch den Kunden eine übermäßige Belastung der Server nicht stattfindet. ITSS ist im Falle einer Zuwiderhandlung berechtigt, nach entsprechender Bekanntgabe an den Kunden, nach eigenem Ermessen geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

4.14.

Sollte der Kunde den Hosting-Dienst von ITSS nutzen, so ist er dazu verpflichtet, das TMG einzuhalten und insbesondere die Herkunft der Inhalte auf der Homepage z.B. mittels Impressum erkenntlich zu machen. Der Kunde wird sich selbst über die Anforderungen eines Impressums informieren.

4.15.

Hat ITSS schriftlich und verbindlich Fristen und Termine zugesagt und kann diese nicht einhalten oder gerät sie mit ihrer Leistung mehr als 14 Tage in Verzug, so kann der Kunde von da an eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Auftragswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Verzug infolge zumindest grober Fahrlässigkeit von ITSS eingetreten ist.

5.

Leistungsinhalt für die Domain-Registrierung

5.1.

ITSS beauftragt die Domain-Registrierung für den Kunden über ihren Registrar. Das Vertragsverhältnis über die Registrierung kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle direkt zustande.

5.2.

Für Top-Level-Domains gelten die Vertragsbedingungen und –Richtlinien sowie die Preislisten der unterschiedlichen Unternehmen, wie z.B. für die Domain „.de“ die Richtlinien der DENIC e.G. (http://www.denic.de/).

 

 

5.3.

Der Kunde stellt ITSS von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich insbesondere aus marken- und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ergeben können, die sich aus der für den Kunden registrierten Domain ergeben.

5.4.

Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die bestellte Domain auch tatsächlich zugeteilt wird.

6.

Leistungsinhalt bei Netzwerkbetreuung

6.1.

Die Pflege der IT-Infrastruktur des Kunden (Netzwerkbetreuung) erfolgt auf Basis einer gesonderten Vereinbarung, inkl. Entsprechender Auftragsdatenvereinbarung). Sie erfolgt in der Regel und soweit nichts anderes vereinbart ist, im Rahmen des Fernzugriffs. Dieser erfolgt durch den Aufbau einer dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend verschlüsselte Datenfernübertragungsverbindung zwischen der ITSS und dem Standort der IT des Kunden.

6.2.

Die Details der Leistungsinhalte regelt eine gesonderte Vereinbarung. Die ITSS wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten.

6.3.

Soweit Vertragsgegenstände dem Kunden zu liefern sind, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten und ebenso die Gefahr.

6.4.

Der Kunde erbringt die in der gesonderten Vereinbarung aufgeführten Mitwirkungsleistungen. Insbesondere benennt er einen verantwortlichen Ansprechpartner, der fachlich und technisch entsprechend qualifiziert ist und über Entscheidungsbefugnisse verfügt. Nur dieser wird Anfragen an die ITSS richten. Den Wechsel des Ansprechpartners teilt der Kunde der ITSS unverzüglich mindestens in Textform (E-Mail) mit. Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass nach Meldung einer Störung der Ansprechpartner für Rückfragen und Behebungsvorschläge der ITSS mindestens während der vereinbarten Servicezeit, bei Inanspruchnahme des Notfalldienstes auch außerhalb dieser Zeiten, erreichbar ist.

6.5.

Der Kunde gestattet den Zugang & Zugriff zu Räumlichkeiten und IT-Infrastruktur, soweit dies zur Erbringung der Netzwerkdienstleistungen durch ITSS erforderlich ist.

6.6.

Der Kunde wird ITSS unverzüglich über Änderungen der Einsatzumgebung unterrichten. Der Kunde stellt sicher, dass der Wartungsgegenstand nur in einer freigegebenen Einsatzumgebung eingesetzt wird.

6.7.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle der ITSS übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

7.

Leistungsinhalt bei Bereitstellung Internetanschluss

7.1.

Ist Leistungsinhalt der vertraglichen Vereinbarung die Bereitstellung eines Internetanschlusses, ermöglicht ITSS dem Kunden im Rahmen der bestehenden und technischen Möglichkeiten die Nutzung mit einer Bandbreite entsprechend dem Angebot. Dies stellt die maximal mögliche Geschwindigkeit dar. Die tatsächlich erreichte Geschwindigkeit ist von den technischen Gegebenheiten vor Ort abhängig. Daneben beeinflussen weitere Faktoren, wie zum Beispiel die Leistungsfähigkeit des Internet-Routers des Kunden, die Leistungsfähigkeit des Kunden-PCs und die Browsereinstellungen des Kunden die tatsächlich erreichbare Bandbreite.

7.2.

Bei einem zu hohen Datenverkehrsaufkommen kann es vorkommen, dass nicht mehr die höchstmögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht.

7.3.

Die Verfügbarkeit der Rechner beträgt mind. 99% im Jahresmittel. Ausgenommen davon sind Zeiten von Wartungsarbeiten. Es können Einschränkungen der Verfügbarkeit der Dienste entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von ITSS liegen, vor allem Handlungen Dritter, von ITSS nicht beeinflussbare technische Störungen sowie höhere Gewalt. Solche Beeinflussungen haben keine Auswirkungen auf die Vertragsgemäßheit seitens ITSS.

7.4.

ITSS führt in regelmäßigen Abständen zur Sicherstellung ihrer Dienste Wartungen durch. In dieser Zeit kann es zu Beeinträchtigungen der Funktionalität der Dienste kommen. ITSS wird bei längeren Leistungseinstellungen oder –Beschränkungen den Kunden frühzeitig informieren, soweit dies nicht zu weiteren Verzögerungen führen würde.

7.5.

Sollte der Kunde eine feste IP-Adresse von ITSS zur Verfügung gestellt bekommen, behält sich ITSS vor, diese zu ändern, falls dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

7.6.

ITSS behält sich vor, die Leistungs- und Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung aus triftigen Gründen z.B. dem technischen Fortschritt dient oder wegen gesetzlicher Regelungen notwendig ist. Dadurch können sich zeitlich begrenzte Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder die Benutzung eines alternativen Dienstes, der eine analoge Leistung beinhaltet, notwendig werden. ITSS führt Updates und Migrationen der Server-Betriebssysteme durch, so dass diese auf einem aktuellen Stand sind. Dies ist zur Gewährleistung der Sicherheit aller auf einem Server zur Verfügung gestellten Dienste erforderlich.

7.7.

Erfolgen Änderungen nicht zu Gunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung der Änderung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. ITSS wird den Kunden auf diese Möglichkeit in der Mitteilung der Änderung hinweisen.

7.8.

Sollte ITSS kostenfreie Dienste zur Verfügung stellen, kann sie diese jederzeit, ohne Angabe von Gründen, einstellen.

7.9.

Verträge über die einmalige Erstellung von Webseiten und anderen Diensten sowie das Hosting und Web-Homing beinhalten nicht die Durchführung von Updates an den Webseiten und Diensten des Kunden. Dies betrifft insbesondere Updates, die für die Aufrechterhaltung der Serversicherheit erforderlich sind. Solche Updates liegen in der Verantwortung des Kunden und nur dann in derjenigen von ITSS, wenn ein darauf gerichteter Updatevertrag geschlossen wurde. Webseiten werden so programmiert, dass diese zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Programms bzw. der Webseite auf den Browsern, die von der Mehrzahl der Internetnutzer eingesetzt werden, einwandfrei dargestellt werden. Sollte die Darstellung infolge von Browser-Updates, die nach diesem Zeitpunkt angeboten werden, nicht mehr einwandfrei sein, so wird die entsprechende Anpassung der Programme bzw. Webseiten ausschließlich gegen eine zusätzliche Vergütung vorgenommen.

7.10.

Nach Eingang einer Störungsmeldung durch den Kunden wird ITSS spätestens innerhalb des darauffolgenden Werktages mit der Störungsbearbeitung beginnen

8.

Besonderheiten beim Web-Homing

8.1.

Sollte der Kunde eigene Server in den Räumlichkeiten von ITSS unterbringen, ist er allein zur Administration berechtigt. ITSS hat dementsprechend keinen administrativen Zugang. Der Kunde ist für die Sicherheit und Wartung der Server allein und auf eigene Kosten verantwortlich. ITSS kann dem Kunden ein Angebot über kostenpflichtige Sicherheits- und Wartungssoftware unterbreiten.

8.2.

Bei Servern von ITSS, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, müssen ebenfalls kostenpflichtige Sicherheits- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. ITSS wird den Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

8.3.

Sollte der Kunde wichtige Sicherheits- und Wartungsarbeiten unterlassen und damit Server von anderen Kunden von ITSS oder die Netzverfügbarkeit korrumpieren, ist ITSS berechtigt, diesen Server vorübergehend zu sperren, bis er die entsprechenden Einstellungen vorgenommen hat. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.

8.4.

Sollte ITSS feststellen, dass ein Hackerangriff stattfindet oder der Server bereits missbräuchlich durch Dritte genutzt wird, ist ITSS berechtigt, den Server ohne Vorankündigung zu sperren. ITSS wird den Kunden darüber in angemessener Weise informieren.

8.5.

Der Kunde hat seine Server so zu konfigurieren, dass bei einem Neustart alle Programme und Dienste automatisch neu gestartet werden.

9.

Leistungsinhalt Programmierung, Webdesign

9.1.

Umfang und Inhalt der beauftragten Programmierleistungen ergeben sich durch das entsprechende Angebot sowie ggf. aus einem Pflichtenheft. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die detaillierte Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit zwischen ITSS und dem Kunden. Dies geschieht regelmäßig in vergütungspflichtigen Workshops.

9.2.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erstellung der Software dadurch mitzuwirken, dass er die notwendigen Angaben zu Anwendungsbereich und Inhalte macht und erforderliche Daten rechtzeitig zur Verfügung stellt. Die abgestimmte Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu bestätigen. Zusatzleistungen aufgrund kundenseitiger Änderungswünsche Sonderwünsche oder Änderungen die sich nach Vertragsabschluss ergeben und den vereinbarten Rahmen überschreiten oder verändern bedürfen einer gesonderten Vergütung. Diese werden aufgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten zuvor hingewiesen wurde.

9.3.

ITSS wird dem Kunden den Vertragsgegenstand in maschinenlesbarer Form auf dem vereinbarten bzw. zu dem Zeitpunkt üblichen Datensystem oder –träger überlassen.

9.4.

ITSS ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Source- und Quellcode des Programms sowie eine Dokumentation der Programmentwicklung und -anwendung zu liefern, sofern keine anderslautende einzelvertragliche Regelung mit dem Kunden getroffen wurde.

9.5.

ITSS überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erhält der Kunde eine zeitlich nicht beschränkte und nicht exklusive Nutzungslizenz an im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellter Programmierung. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

9.6.

An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen, Programmen, Hilfsprogrammen, die keinen eigenen Lizenzbedingungen unterliegen bzw. lediglich Arbeitsversionen sind sowie an anderen Unterlagen und Materialien behält sich ITSS das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dritten dürfen diese nur im Einvernehmen mit ITSS zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese an ITSS zurückzugeben. ITSS ist frei, solche Entwürfe – unter Wahrung der Vertraulichkeit – an Dritte zu verwerten.

9.7.

Der Kunde versichert ITSS, dass er zur Verwendung aller übergebenen Texte, Bilder, Medien etc. berechtigt ist. Soweit an dem überlassenem Material Urheberrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Programmierung aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse der ITSS zur Durchführung des Auftrages einzuräumen.

9.8.

Der Kunde stellt ITSS von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.

9.9.

Reklamationen und Beanstandungen sind innerhalb 21 Tagen nach Übergabe des jeweiligen Werkes mindestens textlich (E-Mail) mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei angenommen.

10.

Leistungsstörung und Haftung

10.1.

ITSS ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, hat der Kunde das Recht auf Rücktritt. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.

10.2.

Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks, und aufgrund von Ereignissen bei ITSS oder deren Erfüllungsgehilfen, die der ITSS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat ITSS nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die ITSS zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Der Kunde ist berechtigt, sollte eine Störung länger als 48 Stunden am Stück andauern, das monatliche Entgelt entsprechend zu mindern.

10.3.

Ist ITSS auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachweist, kann ITSS die Vergütung ihres Aufwands verlangen. Die ITSS kann Logfiles heranziehen, um den Nachweis zu erbringen, dass kein Mangel seitens ITSS vorliegt.

10.4.

Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen ITSS und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. ITSS haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch, wenn die Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. ITSS verpflichtet sich, den bei Vertragsabschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Die Haftung für Personenschäden sowie dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt

10.5.

Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Grund einer Hard- oder Software entstanden ist, die der Kunde benutzt oder wenn der Kunde veraltete Treiber verwendet oder das PC-System mit der Leistung von ITSS nicht kompatibel ist.

10.6.

Sollte bestimmte Software zur Programmierung von Homepages technisch veraltet sein, übernimmt ITSS keine Verantwortung dafür, dass die Homepages weiterhin im Internet ordnungsgemäß dargestellt werden können.

10.7.

Sollte das Telekommunikationsgesetz Anwendung finden, bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

10.8.

ITSS und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Nutzung des zur Verfügung gestellten Anschlusses beruhen. Erkennt der Kunde oder musste er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, muss er unverzüglich ITSS darüber in Kenntnis setzen.

10.9.

Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden bzw. Angebote können diese Regelungen weiter spezifizieren bzw. eine andere Absprache ergeben.

11.

Datenschutz

11.1.

ITSS beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz.

11.2.

Die ITSS speichert und verarbeitet die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen oder zu erhebenden personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO.

11.3.

Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis der aktuellen Datenschutzgesetze. Der Kunde ist für die Verarbeitung von Daten in seinem Bereich selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

11.4.

Wenn ein Zugriff der ITSS auf personenbezogene Daten in Kundensystemen nicht ausgeschlossen werden kann, wird die ITSS ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiterin tätig. Sie wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Die ITSS wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß der einschlägigen Rechtsnormen notwendig schriftlich vereinbaren.

11.5.

ITSS ist berechtigt, von den vom Kunden überlassenen Dateien und Unterlagen Arbeitskopien zu erstellen. Sämtliche der ITSS überlassenen Daten, Unterlagen und sonstigen Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden herauszugeben. Das gleiche gilt für die von ITSS im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisse. Ein Zurückbehaltungsrecht – aus welchem Grund auch immer – ist ausgeschlossen.

11.6.

Bei Fragen in Bezug auf unsere Datenschutzbestimmungen ist unser Datenschutzbeauftragter unter  f.schmid@its-schmid.com zu erreichen.

12.

Aufrechnung, Zurückbehaltung, Schriftform, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

12.1.

Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.

12.2.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit ITSS beruht, nicht geltend machen.

12.3.

Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertretungsberechtigten der Parteien. Zu Dokumentationszwecken vereinbaren die Vertragsparteien, dass Änderungen mindestens in Textform niedergelegt werden.

12.4.

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder der gesonderten Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt. Das Gleiche gilt sinngemäß für planwidrige Lücken oder durch technische Entwicklung erforderlicher Ergänzung.

12.5.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.6.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ITSS. ITSS ist allerdings berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

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